Vollstationäre Pflege ist dann eine Alternative, wenn häusliche oder teilstationäre Pflege wie Tages- oder Nachtpflege nicht möglich sind.
Unser Haus bietet pflegebedürftigen Menschen Pflege und Betreuung auf hohem Niveau und damit eine neue Perspektive für mehr Lebensqualität bei größtmöglicher Selbstbestimmung.
Voraussetzungen für eine vollstationäre PflegeVoraussetzungen für eine vollstationäre Pflege
Ist die häusliche oder teilstationäre Pflege nicht mehr möglich oder kommt sie wegen der Besonderheit des einzelnen Falls nicht in Betracht, gibt es die Möglichkeit der vollstationären Pflege.
Die Notwendigkeit der vollstationären Pflege kann vorliegen wenn:
- die Pflegeperson fehlt
- die Pflegebereitschaft möglicher Pflegepersonen fehlt
- die Überforderung der Pflegeperson droht oder bereits eingetreten ist
- die Verwahrlosung des Pflegebedürftigen droht oder bereits eingetreten ist
- der Pflegebedürftige Eigen- und/oder Fremdgefährdungstendenzen zeigt
- die räumlichen Gegebenheiten im häuslichen Bereich keine häusliche Pflege ermöglichen und durch Maßnahmen zur Verbesserung des individuellen Wohnumfeldes (§ 40, SGB XI) nicht verbessert werden können
Außerdem muss eine Pflegebedürftigkeit im Sinne des SGB XI (Pflegeversicherungsgesetz) vorliegen. Der Medizinische Dienst der jeweils zuständigen Pflegekasse (MDK) oder in Ausnahmefällen das Gesundheitsamt stellen auf Antrag des Versicherten vor dem Einzug in ein Altenheim fest, ob eine Heimpflegebedürftigkeit gegeben ist und wenn ja, in welchem Umfang. Als Ergebnis erfolgt die Festlegung der Pflegestufe. Die vom MDK festgelegte Pflegestufe ist für die Pflegekasse, das Sozialamt und das Altenheim bindend.
Kostenübernahme durch die Pflegekasse
Die Pflegekassen übernehmen die pflegebedingten Aufwendungen, die Aufwendungen für Leistungen der medizinischen Behandlungspflege und der sozialen Betreuung in einem pauschalen monatlichen Betrag. Weitere Einzelheiten entnehmen Sie bitte unseren Leistungsentgelten.
Leistungsentgelte