Unsere Leistungen

Individuell abgestimmt auf Ihre Lebenssituation!

Im St. Marien Senioren- und Pflegezentrum Ahaus bieten wir älteren und pflegebedürftigen Menschen genau die Unterstützung, die sie benötigen – zuverlässig, menschlich und kompetent. Ob dauerhaft in der vollstationären Pflege oder für begrenzte Zeit im Rahmen der Kurzzeit- oder Verhinderungspflege: Wir gestalten Pflege so, dass sie zu Ihrem Leben passt. Dabei stehen Ihre Lebensqualität, Selbstbestimmung und das Vertrauen in eine professionelle Betreuung im Mittelpunkt. Gemeinsam finden wir die passende Lösung – individuell, flexibel und mit Herz.

Vollstationäre Pflege

Manchmal ist eine Pflege zu Hause nicht oder nicht länger durchführbar. Vollstationäre Pflege ist dann eine Alternative, wenn häusliche oder teilstationäre Pflege wie Tages- oder Nachtpflege nicht möglich sind. Dann ist ein Umzug in ein Pflegeheim eine mögliche Alternative. Bei einem vollständigen Einzug in ein Senioren- und Pflegezentrum spricht man auch von „Vollstationärer Pflege“.

Auch wenn dieser Schritt nicht immer leicht fällt, so muss die Pflege in einem Senioren- und Pflegezentrum keineswegs die schlechteste Lösung sein. Denn unsere Einrichtung bietet den Menschen Pflege und Betreuung auf hohem Niveau und damit eine neue Perspektive für mehr Lebensqualität bei größtmöglicher Selbstbestimmung.

Um in eine vollstationäre Pflege zu wechseln, muss eine Pflegebedürftigkeit im Sinne des SGB XI (Pflegeversicherungsgesetz) vorliegen. Der Medizinische Dienst der jeweils zuständigen Pflegekasse (MD) stellt auf Antrag des Versicherten vor dem Einzug in eine stationäre Einrichtung fest, ob eine Heimpflegebedürftigkeit gegeben ist. Sollte eine Notwendigkeit gegeben sein, wird auch festgelegt, in welchem Umfang. Das Ergebnis daraus ist die Festlegung des Pflegegrades. Der vom MD festgelegte Pflegegrad ist für die Pflegekasse, das Sozialamt und die Pflegeeinrichtung bindend.

Die Notwendigkeit der vollstationären Pflege kann vorliegen wenn:

  • Die Pflegeperson fehlt.
  • Die Pflegebereitschaft möglicher Pflegepersonen fehlt.
  • Die Überforderung der Pflegeperson droht oder bereits eingetreten ist.
  • Die Verwahrlosung des Pflegebedürftigen droht oder bereits eingetreten ist.
  • Der Pflegebedürftige Eigen- und/oder Fremdgefährdungstendenzen zeigt.
  • Die räumlichen Gegebenheiten im häuslichen Bereich keine häusliche Pflege ermöglichen und durch Maßnahmen zur Verbesserung des individuellen Wohnumfeldes (§ 40, SGB XI) auch nicht verbessert werden können.

 

Die Pflegekassen übernehmen die pflegebedingten Aufwendungen, die Aufwendungen für Leistungen der medizinischen Behandlungspflege und der sozialen Betreuung in einem pauschalen monatlichen Betrag. Hinzu kommt ein pflegebedingter Eigenanteil sowie ein Eigenanteil für Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten. Eine detaillierte Übersicht der Gesamtkosten der vollstationären Pflege erhalten Sie hier:

Kostenübersicht vollstationäre Pflege St. Marien Senioren- und Pflegezentrum Ahaus

Weitere Einzelheiten zu unseren Leistungsentgelten erläutern wir Ihnen jederzeit gerne in einem persönlichen Gespräch.

Kurzzeitpflege - Stationäre Pflege auf Zeit!

Neben der vollstationären Pflege stehen in unserer Einrichtung auch Kurzzeitpflegeplätze zur Verfügung. Manchmal ist die häusliche Pflege vorübergehend nicht möglich – etwa nach einem Krankenhausaufenthalt, während einer Rehabilitationsphase oder wenn Angehörige eine Auszeit benötigen. Genau für diese Fälle bietet unsere Kurzzeitpflege professionelle Betreuung, medizinische Versorgung und eine liebevolle Atmosphäre – damit Sie und Ihre Angehörigen beruhigt durch diese Übergangszeit gehen.

Die Kurzzeitpflege ist eine zeitlich befristete vollstationäre Betreuung in unserem Senioren- und Pflegezentrum. Sie dient als Übergangslösung, bis die häusliche Pflege wieder aufgenommen werden kann.

 

 

 

Einen Anspruch auf Kurzzeitpflege haben alle Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 2. Auch ohne Pflegegrad kann in besonderen Fällen eine Übergangspflege über die Krankenkasse möglich sein.

 

 

Eine Kurzzeitpflege kann ist bis zu 8 Wochen pro Jahr möglich. Dabei übernimmt die Pflegekasse die pflegebedingten Kosten bis zum jährlichen Budget von derzeit 3.539 €. Das Budget ist ein gemeinsames Budget mit der Verhinderungspflege und kann flexibel für beide Versorgungsformen das Jahr über genutzt werden, denn die bisherigen einzelnen Leistungsbeträge für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege wurden in dem neuen gemeinsamen Jahresbetrag für beide Leistungen zusammengeführt. Die vormals geltenden gegenseitigen Übertragungsregelungen sind damit weggefallen. 

Die Kosten für Unterkunft, Verpflegung und Investitionen werden in der Regel privat getragen.

Kostenübersicht Kurzzeitpflege St. Marien Senioren- und Pflegezentrum Ahaus

Weitere Einzelheiten zu unseren Leistungsentgelten erläutern wir Ihnen jederzeit gerne in einem persönlichen Gespräch.

Verhinderungspflege – Entlastung für pflegende Angehörige!

Die Pflege eines Angehörigen ist eine wertvolle Aufgabe, die viel Zeit und Energie erfordert. Doch auch pflegende Personen brauchen hin und wieder eine Pause – sei es durch Urlaub, Krankheit oder andere Verpflichtungen. In solchen Situationen bieten wir Ihnen die Verhinderungspflege an und schaffen dadurch Entlastung und Sicherheit – für Angehörige ebenso wie für Pflegebedürftige.

Die Leistungen Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege sind sinnvolle Instrumente, um Abwesenheitszeiten, wie Urlaub der Angehörigen oder Krisensituationen, abzudecken. Damit die Pflege auch gewährleistet ist, wenn ein Angehöriger einmal nicht so kann, wie er möchte. Verhinderungs- und Kurzzeitpflege können flexibel miteinander kombiniert werden. Gerne beraten wir Sie in einem persönlichen Gespräch zu den für Sie besten Möglichkeiten! 

Wenn die vertraute Pflegeperson verhindert ist, übernehmen wir die Betreuung. So bleibt die Versorgung des Pflegebedürftigen gesichert und Angehörige können neue Kraft schöpfen.

Die Verhinderungspflege kann sowohl im häuslichen Umfeld als auch in einer stationären Einrichtung stattfinden, je nach Bedarf und persönlicher Situation. Im häuslichen Umfeld kann die Verhinderungspflege entweder durch Laien oder durch professionelle Kräfte übernommen werden. Laienpflege bedeutet, dass die Verhinderungspflege durch Angehörige, Verwandte oder Freunde übernommen wird. Alternativ kann die Betreuung auch von Fachkräften durchgeführt werden, wie beispielsweise durch einen Pflegedienst oder Betreuungsdienst. 

Es besteht ebenfalls die Möglichkeit, die Verhinderungspflege in einer teilstationären oder stationären Einrichtung in Anspruch zu nehmen. In diesem Fall findet die Pflege bei uns in der Einrichtung statt und wird von professionellen Pflegekräften übernommen.

 

Einen Anspruch auf die Verhinderungspflege haben alle Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 2.

 

Eine Verhinderungspflege kann ebenfalls bis zu 8 Wochen pro Jahr in Anspruch genommen werden. Dabei übernimmt die Pflegekasse die pflegebedingten Kosten bis zum jährlichen Budget von derzeit 3.539 €. Das Budget ist ein gemeinsames Budget mit der Kurzzeitpflege und kann flexibel für beide Versorgungsformen das Jahr über genutzt werden, denn die bisherigen einzelnen Leistungsbeträge für Verhinderungs-  und Kurzzeitpflege wurden in dem neuen gemeinsamen Jahresbetrag für beide Leistungen zusammengeführt. Die vormals geltenden gegenseitigen Übertragungsregelungen sind damit weggefallen. 

Weitere Einzelheiten zu unseren Leistungsentgelten erläutern wir Ihnen jederzeit gerne in einem persönlichen Gespräch.

Weitere Angebote im Pflegenetz Westmünsterland

Neben der vollstationären Pflege bietet das Pflegenetz Westmünsterland weitere Möglichkeiten zur Pflege und Betreuung älterer, pflegebedürftiger Menschen an. Die ambulante Pflege zu Hause, die Tagespflege, unsere solitäre Kurzzeitpflege oder auch das Servicewohnen bieten gute Alternativen für pflegebedürftige Menschen, die (noch) keinen Platz in einer vollstationären Einrichtung gefunden haben.