Hauswirtschaftliche Tätigkeiten

Zur pflegerischen Begleitung im Pflege- oder Krankheitsfall gehört nicht allein die körperliche Versorgung des pflegebedürftigen Menschen. Auch hauswirtschaftliche Tätigkeiten werden von den Pflegekassen als Leistung anerkannt und übernommen. Die Hauswirtschaft kann von den Angehörigen selbst oder von einem ambulanten Pflegedienst erbracht werden – auch eine Kombination ist möglich.

Die häusliche Versorgung umfasst im Wesentlichen alle hauswirtschaftlichen Hilfsleistungen im Umfeld des Pflegebedürftigen:

  • Zubereitung von Mahlzeiten
  • Reinigung der Wohnung
  • Wäsche waschen und pflegen
  • Einkaufen
Telefon
E-Mail

Marieke Venhoven
Pflegedienstleitung
Tel.: 02871-2191559
Tel.: 02872 94966-88

Schreiben Sie uns! 
E-Mail: apw@kwml.de